Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV)
müssen alle Eigentümer ihre Installationen regelmässig von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrollieren lassen. Je nach Nutzungsart und Gefährundspotential jeweils nach ein, fünf, zehn oder
zwanzig Jahren sowie bei Eigentümerwechsel. Wir erbringen Ihnen diese Dienstleistung gerne als kompetenter, neutraler Partner.
Rufen Sie an. Wir sind gerne für Sie da.