Installateure: Abnahme oder Schlusskontrollen
Benötigen Sie Abnahme- oder Schlusskontrollen? Vielleicht haben Sie auch Aufträge von periodischen Elektrokontrollen die Sie gerne weiter geben? Bei Auftragserteilung an uns, geben wir Ihnen dafür auch gerne eine entsprechende Provision zurück. Rufen Sie uns doch einfach an. Wir machen Ihnen gerne einen entsprechenden Vorschlag
Schluss und Abnahmekontrollen
Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen alle elektrische Installationen, deren Kontrollperiodizität weniger als 20 Jahre beträgt, nach Fertigstellung der Elektroinstallationsfirma durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen werden.
Rufen Sie an. Wir sind gerne für Sie da.
Vermietung als:
Gerne übernehmen wir in ihrem Namen Bauleitungen und Projektierungen. Falls sie Unterstützung in einem Teilbereich benötigen wie z.B. Gebäudeautomation MSRL, GWK oder HLKS
sind wir gerne für sie da.
Rufen sie uns doch einfach an, gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Tel. 033 533 73 47
Mob. 079 244 46 20